Tempo 30 Zone in der Werksiedlung, Mischgebiet von Wohnen und Gewerbe

Tempo 30 in Gemeindestraßen in Neumarkt- Sankt Veit- nach Ermessen

Die Diskussion um Tempo 30 in verschiedenen Straßen in Neumarkt- Sankt Veit beschäftigt das Bürgernetzwerk NSV seit einigen Jahren.

Auf der Homepage der Stadt Waldkraiburg  ist unter Pressemitteilungen 2024 zu lesen: „Neue Tempo-30-Zone in Waldkraiburg
Der Bereich Rumplerweg, Etrichweg, Barbara-Utmann-Weg und die nördliche Zeppelinstraße werden offiziell zur Tempo-30-Zone erklärt! Diese Maßnahme, die durch den Beschluss des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses unterstützt wird, sorgt nicht nur für ein entspannteres Miteinander auf den Straßen, sondern erhöht auch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.“

Ein entspannteres Miteinander auf den Straßen und Tempo 30 erhöht zusätzlich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer- eine sehr wünschenswerte und positive Einstellung.

In der Stadt Neumarkt-Sankt Veit scheint diese Botschaft offensichtlich leider noch nicht angekommen zu sein. Die Bürgerinnen und Bürger würden sich eine Umsetzung von Tempo 30 wünschen, jedoch werden Meinungen und Ausreden vorgeschoben, um nicht reagieren zu müssen.

Bürgermeister Erwin Baumgartner der Stadt Neumarkt Sankt Veit begründet es sei eine Zone 30 in den angesprochenen Straßen nicht möglich, „da diese Straßen aus verkehrsrechtlicher Sicht und wegen der Ortsverhältnisse in einem Mischgebiet liegen, beziehungsweise kurze Stichstraßen sind. Bürgermeister Erwin Baumgartner ergänzte in der Sitzung, dass wegen des Querschnitts beziehungsweise der Breite der Straße Tempo 30 nicht angeordnet werden könne. Um hier Tempo 30 durchzusetzen, müsste der Bedarf extra überprüft werden. Dazu sei aber zwingend notwendig, vorher eine Verkehrszählung durchzuführen.

Roland Stimpel aus der Vorstandschaft von FUSS e.V. schreibt dazu, dass der Begriff „Mischgebiet“ ein Begriff aus der Baunutzungsverordnung sei, die Straßenverkehrsordnung diesen Begriff aber nicht kenne. Auch die Kategorie „Durchgangsstraße“ gebe es in der Straßenverkehrsordnung nicht. Der Ingenieur für Stadt- und Regionalplanung sagt zudem, dass die Straßenverkehrsordnung bei den Voraussetzungen für eine Tempo-30-Zone nirgends etwas über Breite und Querschnitt der Straße aussage.

Sein Fazit: „Es ist für uns nichts erkennbar, was die Verkehrsbehörde an der Einrichtung einer Tempo-30-Zone rechtlich hindern sollte“ (Zitat OVB vom 28.7.24)

Kinder und Senioren schützen: Bürgernetzwerk will mehr Tempo 30 in Neumarkt-St. Veit

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen für vergleichbare Straßen in der Stadt wurden als Schriftstück vorab nicht herausgegeben. Weshalb sich das Bürgernetzwerk an den Bayerischen Datenschutzbeauftragten wandte. Nach zwei Monaten Bearbeitungszeit musste die Stadtverwaltung dem Netzwerk die Anordnungen überlassen. Service am Bürger? Transparenz? Umsetzungswille?

Stadträte werden Annahmen suggeriert und vermeintliche Tatsachen vorgelegt, die auf keinem Gesetzestext zu beziehen sind. Nachfragen kommen nur von wenigen, bis gar nicht. Weshalb?

Wir veröffentlichen hier unsere Anträge für Tempo 30 in einigen Gemeindestraßen.

Antrag für Tempo 30 2025

Die Stadtratsitzung zu dieser Thematik fand am 20.2.25 statt. Um sicher zu gehen, dass die Anträge behandelt werden, fragten wir um eine Bestätigung und ob es  in dieser Art möglich sei oder ob wir Unterschriften sammeln sollten, um den Bürgerwillen darzulegen. Dies sah man seitens einiger Stadträte als Androhung: ein Bürgerantrag stellt eine Möglichkeit dar, ein demoktratisches Mittel, um die Stadträte dazu zu bringen, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen. Eine Androhung sollte das für unsere gewählten Repräsenten nicht darstellen.

In der Sitzung am 20.2.25 fand eine Beratschlagung über die Rückerlangung von Glockenzeitgeläut in der Nacht statt, bei der der Stadtat keine Entscheidungsbefugnis hat, eine längere Behandlungszeit von insgesamt 34 Minuten, als in dem Sitzungspunkt der Anträge zu Tempo 30, der innerhalb weniger Minuten mit Behauptungen des Bürgermeisters abgewiegelt wurden. Ganze 13 Minuten wurde darüber gesprochen. Einige Stadträte fragten sich, weshalb die Antragsteller nicht einfach warten bis die neue Verwaltungsvorschrift des Straßenverkehrsordnung gilt.

Dürften die Antragsteller hier in der Sitzung sprechen, hätten sie mitgeteilt, dass die neue VwV der StVO nichts an der notwendigen und rechtlich möglichen Umsetzung ändern wird. Seit Jahren wäre es hier möglich und notwendig Tempo 30 in den angefragten Straßen zum Schutz der Wohnbevölkerung, der Fussgänger, Radfahrer, Schulkinder, umzusetzen.

Lesen Sie dazu unser Rechtsgutachten eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.

Gutachten Tempo 30 Zonen, Neumarkt-Sankt Veit, Dr. Dilling, v

Die geforderten Geschwindigkeitsbegrenzungen könnten rechtssicher umgesetzt werden. In vergleichbaren Straßen, von denen man die verkehrsrechtlichen Anordnung zu den Tempo 30 ( Zone und Strecke) Reduzierungen dank des Datenschutzbeauftragen von der Stadtverwaltung mittlerweile erhalten hat, ist erkennbar, dass auch im „Mischgebiet“ von Wohnen und Gewerbe eine Tempo 30 Zone möglich ist- wenn man möchte. Als Beispiel dient die Werksiedlung in Neumarkt Sankt Veit, die Kirchstraße im Zentrum von Ampfing und in Erharting die Tempo 30 Zone Nähe des Unternehmens Fuhrmann.

Tempo 30 Zone im „Mischgewerbe“ von Wohnen und Gewerbe
Tempo 30 Zone im Mischgebiet

Hier in Neumarkt- Sankt Veit wird nicht nach der Straßenverkehrsordung Tempo 30, wo es möglich ist, umgesetzt- sondern wo „man“ es haben möchte….. und wo „man“ es nicht haben möchte eben nicht. Wir wollen das ändern.

Sicherheit für die Schwächsten im Straßenverkehr? Wir setzen uns dafür ein!

Für die Kinder, Senioren, Fussgänger, Radfahrer? Es kann doch nicht sein, dass erst etwas Schreckliches passieren muss, bis man erkennt, dass man handeln hätte können und müssen- wenn man es gewollt und sich eingesetzt hätte und nicht eine Person entscheidet, was Gesetz ist.

Dazu haben wir auch unsere Repräsentanten angeschrieben und ihnen das Rechtsgutachten zugesandt und um eine Kommunikation gebeten. Wir warten gespannt auf Rückmeldungen und auf die Umsetzung zur Sicherheitserhöhung.

Das Anschreiben finden Sie hier:

Anschreiben zu Tempo 30 Zonen

 

 

 

Wir suchen andere Engangierte die ähnliche Probleme bei der Umsetzung von Tempo 30 oder anderen verkehrsberuhigenden Maßnahmen seitens der Behörde hatten, um damit an die Öffentlichkeit zu gehen.

Bitte Anschreiben unter:

netzwerk.nsv@gmail.com

Herzlichen Dank!

 

 

 

 

 

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